Fläche des Plangebietes: 41,8 ha
Auftraggeber: enerparc AG
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBP-42-002 „Photovoltaik nördlich der A12“ war die Absicht der Enerparc AG,
auf einer etwa 41,8 ha großen, bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche (Mais- und Obstanbau) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung der rechtsverbindlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Hierzu wurden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung sowie zur Pflege und Entwicklung
von Boden, Naturhaushalt und Landschaft festgesetzt.
In diesem Zusammenhang war die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu
schaffen.